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   VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20 SN   

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https://dejure.org/2023,16469
VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20 SN (https://dejure.org/2023,16469)
VG Schwerin, Entscheidung vom 01.06.2023 - 3 A 2100/20 SN (https://dejure.org/2023,16469)
VG Schwerin, Entscheidung vom 01. Juni 2023 - 3 A 2100/20 SN (https://dejure.org/2023,16469)
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  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Der Beklagte habe sich nicht mit der Rechtsprechung des EGMR zum Aktenzeichen 9300/07 und des BVerfG zum Aktenzeichen I BvR 2084/05 auseinandergesetzt.

    Die aus § 4 Abs. 1 JagdG M-V folgende Pflicht zur Duldung der Jagd auf dem eigenen Grundstück stellt einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 46).

    Danach muss bei einem Eingriff ein gerechter Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Gemeinwohls und dem gebotenen Schutz der Grundrechte hergestellt werden (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 47).

    Hierbei ist das Gemeinwohlinteresse an einer möglichst flächendeckenden Bejagung in Deutschland, als einem der am dichtesten besiedelten Länder Europas, besonders zu berücksichtigen (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 50).

    Dieser Grundsatz wird auch nicht durch die vom BJagdG vorgesehenen Ausnahmen infrage gestellt (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 54).

    Auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die betroffenen Eigentümer einen Entschädigungsanspruch erhalten sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Wildschäden berechtigt sind (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 55).

    Dem Gesetzgeber ist ähnlich wie nach dem nationalen Verfassungsrecht ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zuzubilligen im Rahmen des erforderlichen Ausgleichs der betroffenen, widerstreitenden Interessen (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 -, BeckRS 2011, 145562 Rn. 56).

    Auf Mitspracherechte innerhalb der Jagdgenossenschaft hat der EGMR in der Entscheidung EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 9300/07 - (BeckRS 2011, 145562) ebenfalls nicht abgestellt oder sie im Rahmen der Abwägung für relevant gehalten.

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 4).

    Den betroffenen Eigentümern verbleibt weiterhin eine Rechtsposition an den streitgegenständlichen Flächen, die den Namen "Eigentum" noch verdient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 8).

    Das Bundesjagdgesetz und das Jagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern verfolgen legitime Zwecke (vgl. für das BJagdG BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 14 ff.).

    Die Einschränkung von Eigentümerbefugnissen ist vorliegend nicht von solchem Gewicht, dass sie gegenüber den mit der gesetzlichen Ausgestaltung von Jagd und Hege verfolgten Gemeinwohlbelange ersichtlich überwiegen (vgl. zur "Zwangsmitgliedschaft" in einer Jagdgenossenschaft BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 22).

  • VG Greifswald, 29.09.2016 - 6 A 108/14

    Angliederung von Jagdbezirken; Punktverbindung der Flächen

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Der Beklagte verfügte über kein Entschließungsermessen (VG Greifswald, Urteil vom 29. September 2016 - 6 A 108/14 -, juris Rn. 14).

    Dies setzt voraus, dass der Zweck der Förderung der Jagdausübung und Jagdpflege in allen Angliederungsvarianten gleichermaßen realisiert würde (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 15. Juni 2017- 7 A 1077/14 -, Seite 10 des amtlichen Umdrucks; vgl. VG Greifswald, Urteil vom 29. September 2016 - 6 A 108/14 -, juris Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2001 - 8 A 10973/00
    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Dies stützte der Beklagte insbesondere darauf, dass die streitgegenständliche Fläche eine längere gemeinsame Grenze mit dem EJB des Beigeladenen aufweise, von diesem beinahe vollständig umschlossen sei und durch die Angliederung klarere Grenzverläufe entstünden (vgl. zum Gesichtspunkt der klareren Grenzverläufen Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 A 10973/00 -, juris Rn. 38).

    Demgegenüber war der Beklagte nicht dazu verpflichtet, sich mit allen rechnerisch möglichen Varianten einer Angliederung der vier Flurstücke zu befassen, (vgl. Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 A 10973/00 -, juris Rn. 36).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Dies ist nur der Fall, wenn die Eingriffsintensität außer Verhältnis zur Bedeutung der mit dem Eingriff verfolgten Ziele steht (BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92 -, juris Rn. 56).

    Im Rahmen der danach erforderlichen Abwägung ist dem (Landes-)Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92 -, juris Rn. 60).

  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 517/14

    Abrundungsverfügung bezüglich einer jagdbezirksfreien Fläche

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Ethische Gründe, die gegen die Angliederung sprächen und die nach der vorstehend zitierten Rechtsprechung des EGMR erfolgreich gegen die Pflicht zur Duldung der Jagdausübung eingewandt werden und nunmehr nach § 6a BJagdG geltend gemacht werden können, wurden von den Klägern nicht vorgetragen und wären auch im vorliegenden Verfahren nicht beachtlich gewesen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 6 A 517/14 -, BeckRS 2016, 42287).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Daraus folgt, dass eine Unangemessenheit nur angenommen werden kann, wenn die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen ersichtlich schwerer wiegen als die mit der Regelung verfolgten Belange (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris Rn. 61; vgl. auch Grzeszick, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: September 2022, Art. 20 Rn. 122; Antoni, in: Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl. 2022, Art. 20 Rn. 13).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Als solches geht es nach Art. 31 GG dem Landesrecht vor (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 2 BvR 126/04 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2012 - 4 LA 181/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Angliederung

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    Dieser Eingriff ist aber nach Art. 1 Abs. 2 des Protokoll Nr. 1 zulässig (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2012 - 4 LA 181/11 - NordÖR 2012, 552, 553 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04

    Jagdrechtliche Angliederung von Flurstücken an Eigenjagdbezirk

    Auszug aus VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die zwangsweise Angliederung an einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk und die daraus folgende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 2. September 2009 - 2 L 434/04 -, BeckRS 2009, 140672 Rn. 29).
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